Pressespiegel
Volksbegehren gegen Baupläne scheint zu scheitern
Der Artikel zitiert KM von der Bürgerinitiative: "Erst einmal jede Änderung des Flugfeldes abzulehnen sieht sie als Strategie: „Es geht darum, die Fläche vor Begehrlichkeiten zu schützen“ – und über ihre Gestaltung intensiv zu diskutieren. Auch ein Gesetz, das das Volk durchsetze, könne wieder geändert werden."
Aus unserem Brief an den Tagesspiegel:
Lieber Herr Schönball
Im Zusammenhnag mit meinen Erläuterungen die Sie in dem o.g. Artikel wiedergeben, ist der Begriff "Strategie" missverständlich. Es wäre in diesem Zusammenhang informativer, wie ich es auch in unserem Gespräch tat, auf das Verfahren "Volksbegehren/Volksentscheid" und seine formalen Anforderungen hinzuweisen. Ein Volksbegehren "gegen die Bebauungspläne" wäre formal nicht zulässig, da ein Volksbegehren/Volksentscheid formal keine Negativformulierung zum Gegenstand haben kann.
Das für den Volksentscheid vorgeschlagene Schutzgesetz ist eine Positivformulierung dessen, worum es im Kern geht, die Fläche Tempelhofer Feld zu bewahren und sie vor Eingriffen in Zukunft zu schützen.
Dass Gesetze nicht aus Beton gegossen sind, sondern über Mehrheitsbeschlüsse verändert werden können, ist wieder nicht unsere Wahl oder Taktik, sondern ein demokratisches Faktum. Das ist das Herz unserer parlamentarischen Demokratie.
In den Medien wird die Bürgerinitiative oft zitiert als säße sie mit den Volksvertretern an einem Tisch und könne verhandeln oder Strategien umsetzen. Das ist eine falsche Hypothese. Initiativen direkter Demokratie haben keinen eigenen Handlungsspielraum und auch keinen Hanldungsanspruch wie gewählte Volksvertreter der repräsentativen Demokratie.
Wir vertreten niemanden, nur ein Verfahren, dass eine gleichwertige Stimmabgabe aller Berliner ermöglicht. Anders gesagt: wir machen die Logistik, damit die Unterschriftslisten an die Berlinerinnen kommen und wieder zurück an die Landeswahlleiterin.
Ein Volksbegehren "sind" die Bürgerinnen und Bürgern, die es unterstützen - in unserem Fall bereits 150 000.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Meyer
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Ein Volksbegehren ist ein Instrument unserer Demokratie
Aus unserem Brief an inforadio/RBB
Wir finden es sehr gut, dass Sie dem Tempelhofer Feld viel Aufmerksamkeit widmen.
In ihrem ausführlichen Beitrag vom 27.12. (von Thorsten Gerlach) stellen Sie leider die demokratische Funktion eines Volksbegehrens nicht richtig dar: Ein Volksbegehren ist ein Instrument unserer Demokratie und nicht des Glaubens, wie Sie schrieben. Seine demokratiefördernde Wirkung entfaltet sich bereits.
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Nicht nur Arme dürfen ab jetzt in Sozialwohnungen wohnen (Tagesspiegel 03.12.2013)
Tagesspiegel 03.12.2013: Berliner mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1400 Euro haben dank neuer Einkommensgrenzen künftig einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Der Haken: Sozialwohnungen sind knapp. und 55 Prozent aller Berliner Haushalte haben nun Anspruch auf Wohnungsbezugsscheine.
Jetzt wissen wir, für wen die wenigen "bezahlbaren" subventionierten "Sozialwohnungen" auf dem Tempelhofer Damm geplant sind. Für wenige Haushalte aus der Mitte des Berliner Einkommensspektrums.
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