Pressemitteilung Nr. 17 vom 16. April 2013

Senat lehnt Tempelhofer-Feld-Gesetz ab - Initiative hofft nun auf positive Entscheidung des Abgeordnetenhauses

Bei der heutigen Sitzung des Berliner Senats wurde das Gesetz zur Erhaltung des Tempelhofer Feldes der Bürgerinitiative „100% Tempelhofer Feld“ erwartungsgemäß abgelehnt. Die Initiative ist zunächst froh, dass auch nach Einschätzung des Senats der Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens den formalen und inhaltlichen Anforderungen der Verfassung von Berlin und des Abstimmungsgesetzes entspricht.

Der von Berlinerinnen und Berlin erarbeitete Gesetzestext wird nun für bis zu vier Monaten im Abgeordnetenhaus behandelt. Vertreterinnen und Vertreter von „100% Tempelhofer Feld“ werden sich die nächsten Woche mit Abgeordneten aller Parteien zusammensetzen und Argumente auf sachlicher Ebene austauschen. „Diese Bürgerlobbyarbeit ist nötig, da wir davon ausgehen, dass viele Abgeordnete nur einseitig von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt informiert sind“, sagt Felix Herzog, Vorstandsmitglied im Trägerverein des Volksbegehrens.

Auch wenn derzeit nicht davon auszugehen ist, dass viele Abgeordneten der Regierungskoalition ausscheren, weht zumindest innerhalb der CDU inzwischen ein anderer Wind. Auf der Klausurtagung vergangen Wochenende beschloss die CDU-Fraktion einen erweiterten Dialog mit Interessengruppen einzugehen und sie haben erkannt, dass viele Menschen die Planungen des Senats als bedrohlich für eine positive Entwicklung des Tempelhofer Feldes empfinden.

Die Initiative „100% Tempelhofer Feld“ fordert das Abgeordnetenhaus auf den Bürgerwillen zu respektieren. Der Senat soll während des laufendes Prozesses des Volksbegehrens die Aktivitäten auf dem Tempelhofer Feld pausieren und davon absehen bereits in diesem Herbst mit dem Bau eines Regenwasserauffangbeckens weitere Tatsachen zu schaffen.

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