Berliner Wassertisch: Ist das der Ausstieg aus der Volksgesetzgebung ?

Der Einstieg in den Ausstieg aus dem Volksentscheid "100% Tempelhofer Feld"

Der Senat von Berlin hat heute den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, mit dem das Ergebnis des Volksentscheids "100% Tempelhofer Feld" annulliert werden soll.

Der Berliner Wassertisch sieht in dem Gesetzentwurf den Versuch, aus der Volksgesetzgebung auszusteigen und das Gesetzgebungsmonopol wieder beim Parlament anzusiedeln. Dies ist ein Rückfall in längst vergangene
Zeiten, als das Wahlvolk nur einmal alle vier oder fünf Jahre der Parlamentsmehrheit eine Generalvollmacht erteilen durfte oder nicht.

Der Berliner Wassertisch ist solidarisch mit dem zweiten erfolgreichen Volksentscheid in Berlin.
Eine Änderung des im Jahr 2014 per Volksentscheid beschlossenen Tempelhofer-Feld-Gesetzes aber wäre nur dann legitim, wenn mit einem Einspruchsreferendum über die neue Vorlage abgestimmt würde.

Gerhard Seyfarth vom Sprecherteam des Wassertischs erklärt dazu: "Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf sendet der Senat ein deutliches Zeichen an alle Initiativen, die konkrete Teile der Stadtentwicklung anders gestalten wollen als er. Das 'Argument', für Flüchtlinge müssten dringend Unterkünfte geschaffen werden, ist nur vorgeschoben: die konkreten Baupläne ähneln ganz stark jenen, die der Senat schon vor dem Volksentscheid in die Welt gesetzt hatte."

Demokratie-Expertin Ulrike von Wiesenau, kommentiert: "Der Berliner Senat besitzt keine demokratische Legitimation zur Änderung des Gesetzes, wie schon beim Volksentscheid wird auch hier eine Alternativlosigkeit suggeriert. Im Windschatten der sogenannten Flüchtlingskrise sollen ein massiver Demokratieabbau betrieben und die sozialen Felder weiter erodiert werden. Das werden wir nicht zulassen!"

Kontakt:
Gerhard Seyfarth, Tel. 0170 200 49 74
Ulrike von Wiesenau. Tel (030) 781 46 04

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